Nutzung des Heimathauses

Von wem kann das Heimathaus genutzt werden?
 
  • von Mitgliedern des Heimatvereins Unteres Schwarzachtal, von Mitgliedern eines anderen Heimatverein bzw. einem Verein mit gleichen Zielen.
  • von Vereinen, Verbänden, organisierten Gruppen der Marktgemeinde Wendelsteins
  • Vermietungen an oben nicht genannte Personen, Vereinen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand ( Sonderfall)
 
Für was kann das Heimathaus genutzt werden?
 
Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern ab 25-igsten, Konfirmationen, Kommunionen, Hochzeiten, Familientreffen u.a.. Gesellige, interne Veranstaltungen der Vereine, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Schulungen u.a.
 
Kosten ( Stand 2023)
 
Erdgeschoss gesamt: für 1 Tag - Schlüsselabgabe muss am Folgetag bis 11:00 vormittags erfolgen. 
 
Nichtmitglieder:  € 150,00
Mitglieder:   € 100,00
möchten Sie bereits am Vortag dekorieren, kein Problem - Kosten für den extra Tag € 20,00
brauchen Sie für Ihre Aufräumarbeiten am nächsten Tag länger fallen nochmals 50 % des Mietpreises an
 
 
Für die Endreinigung -  fallen Kosten in Höhe von € 30,00 an, diese sind zusammen mit dem Mietpreis zu überweisen..
Die Mietkosten sind im voraus zu entrichten.
 
Bei Abbestellung zwei Wochen vor Termin € 25,00
 
Termine bitte mit Frau Doris Neugebauer - unter der Telefonnummer 09129  27132  oder 0171 6046852 vereinbaren.
 
In den Mietkosten sind nicht enthalten: allg. Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Hand- und Geschirrtücher. Bitte mitbringen! 
Ausnahme: Als Geschirrspülmittel muss das vorhandene Mittel für gewerbliche Maschinen benutzt werden.!
Tischwäsche kann geliehen werden. Rückgabe gereinigt und gebügelt.
 
Verhalten im Heimathaus 
 
Fühlen Sie sich im Heimathaus wie zuhause; schonen sie es wie Ihr eigenes Haus, Ihre eigene Wohnung! Verantwortlich für die Einhaltung der Satzung ist der Mieter. Für Veranstaltungen von Vereinen muss eine verantwortliche Person genannt werden.  
 
Einrichtung 
 
Denken Sie daran, dass diese Räume von uns, den Mitgliedern, durch finanziellen und persönlichen Einsatz geschaffen wurden.   Räume, Möbel, außer Tische und Stühle, sind im Raum nicht zu versetzen. Bilder und andere Gegenstände an den Wänden dürfen nicht verhängt oder abgenommen werden.  
 
Küche 
 
Die Küche sowie die darin vorhandenen Gegenstände sind stets sauber zu halten. Gläser, Krüge, Bestecke, Geschirr u.a. sind an den dafür bezeichneten Platz zu bringen. Bruck ist anzuzeigen. Es ist verboten, Geschirr aus dem Heimathaus mitzunehmen. Jeder Benutzer ist für die Vollständigkeit der Ausrüstung verantwortlich. Die Spülmaschine und der Kühlschrank sind gründlich zu reinigen. In der Spülmaschine ist das Sieb zu entleeren.  
 
Abfälle
 
Abfälle sind in den Abfallkübel im Hof zu geben. Falls der Müllkübel nicht ausreichen sollte, ist der Rest mitzunehmen. Wir achten auf Mülltrennung, daher bitte Ihre Gläser und Flaschen mitnehmen. 
 
Grüne Tonne: Altpapier, Pappe stets sauber und kleinvolumig in die Tonne geben 
Braune Tonne: Bioabfall, alle pflanzliche Abfälle, keine gekochten Speisereste 
Graue Tonne: Restmüll  
 

Reinigung 

 

Die Reinigung ist vom Mieter durchzuführen. Dies beinhaltet z.B. Fußböden nass wischen, Tische und Fensterbänke abwischen und sonstige übliche Reinigungsarbeit. Bei Bedarf kann eine Reinigungskraft gegen Bezahlung gestellt werden. (rechtzeitig anmelden) Die Reinigung der Räume und der Gegenstände hat bis zur Übergabe am nächsten Tag um 11:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmen bitte erfragen. 

 
Feuersicherheit, Wasserschaden, Diebstahl usw
 
Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass während bzw. nach der Veranstaltung: kein offenes Feuer vorhanden ist, Wasserhähne zugedreht und die Fenster und Türen geschlossen und zugesperrt sind. 
 
Aus Gründen der Feuersicherheit ist das Rauchen in den Räumen nicht gestattet. Bitte haben Sie dafür Verständnis.  
 
Nachbarn Bitte stören sie nicht durch Ihr Verhalten, überlaute Musik, laute Gespräche vor dem Haus usw. unsere Nachbarn. Es sind daher nach 21 Uhr die Fenster verschlossen zu halten, auf Zimmerlautstärke zu achten und ab 1 Uhr jegliche Musik abzustellen. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten, da die Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe haben. 
Das Dach eines Nachbarschupfen grenzt an unsere Mauer im Hof.  Es ist nicht erlaubt dieses Dach zu betreten – Einbruchgefahr – Eltern haften für Ihre Kinder! Störungen, welche eine Anzeige bei der Polizei bewirken, können den Verlust des zukünftigen Mietrechtes nach sich ziehen, außerdem werden € 50,00 als Schädigungsausgleich verrechnet. 
 
 
 
Bestellung des Heimathauses  
 
Termin:...................................................................................... 
 
Art der Veranstaltung…………………………………..................
 
Verantwortlicher - Name, Anschrift; .................................................... ............................................................... ............................................................... ..............................................................
 
Nochmals der Hinweis:
Bitte stören sie nicht durch Ihr Verhalten, überlaute Musik, laute Gespräche vor dem Haus usw. unsere Nachbarn. Es sind daher nach 21 Uhr die Fenster verschlossen zu halten, auf Zimmerlautstärke zu achten und ab 1 Uhr jegliche Musik abzustellen. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten, da die Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe haben. Ich habe die Satzung gelesen und erkläre mit meiner Unterschrift, diese einzuhalten.  
 
 
Unterschrift: .......................................................  Datum:..................................... 
 
Bankverbindung: DE 58 7645 0000 0000 2391 78